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Kinderbetreuungskosten: Vorläufigkeit endet

Wurden in der Steuererklärung Kinderbetreuungskosten geltend gemacht, ergingen die entsprechenden Steuerbescheide bisher vorläufig. Da die Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs geklärt ist, wird die Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung aufgehoben.

Der Bundesfinanzhof hatte in einigen Urteilen entschieden, dass die für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2011 geltenden Regelungen zur beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß sind. Die gegen ein Urteil des Bundesfinanzhofs gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Deshalb haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, die in dieser Angelegenheit bisher bestehende Anweisung zur vorläufigen Steuerfestsetzung aufzuheben.

Darüber hinaus werden die Einsprüche und Änderungsanträge, die die Frage der Verfassungsmäßigkeit der für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2011 geltenden Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten betreffen, durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen.