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Besteuerung des Einkommens

Einkommensteuer

Die Einkommen von natürlichen Personen unterliegen dem Einkommensteuergesetz. Hierbei ist das gesamte Welteinkommen von natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, anzusetzen (unbeschränkte Steuerpflicht).

Für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, gilt grundsätzlich, dass bestimmte Einkünfte, die ihre Quelle in Deutschland haben, in Deutschland zur Steuerpflicht (beschränkte Steuerpflicht) führen. Das hat zur Folge, dass natürliche Personen mit Wohnsitz im Ausland diese inländischen Einkünfte erklären müssen.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit einer Vielzahl von anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Die deutsche Einkommensteuer ist eine progressive Steuer. Der Steuersatz ist somit abhängig vom entsprechenden Einkommen.

Zusätzlich zur Einkommenssteuer werden 5,5% Solidaritätszuschlag von der Einkommenssteuer erhoben. Freibetrag: Seit 2021 besteht für den Solidaritätszuschlag bei der Einkommensteuer ein Freibetrag von 18.130 € pro Person und 36.260 € für zusammen Veranlagte (Stand: 2024)

Von Personen, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, wird eine Kirchensteuer erhoben. Diese bemisst sich nach der jeweiligen Religionsgemeinschaft von der Einkommensteuer.

Für Kapitalerträge gilt grundsätzlich die Abgeltungssteuer als Quellensteuer. Der Standardsteuersatz beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Es besteht ein Optionsrecht für Kapitalerträge, die Besteuerung mit dem Einkommensteuersatz durchzuführen. Hier muss eine Günstigerprüfung vorgenommen werden, um zu prüfen, welche Variante von Vorteil ist.

Körperschaftsteuer

Das Einkommen von Kapitalgesellschaften wird grundsätzlich nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert. Der Standardkörperschaftsteuersatz beträgt 15 % zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine lokale Abgabe für gewerbliche Einkünfte. Hierbei hängt der Steuersatz von der entsprechenden Region ab. Im Durchschnitt beträgt die Gewerbesteuer 17 % vom Einkommen.

Grundsätzlich ist es für natürliche Personen möglich, die Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer anzurechnen (max. in Höhe der Einkommensteuer). Diese Anrechnung führt bei natürlichen Personen zu einer entsprechenden Steuerentlastung.

Bei der Gewerbesteuer haben natürliche Personen und Personengesellschaften einen Freibetrag in Höhe von 24.500 €.

Aktuelle Steuersätze in Deutschland

Grundfreibetrag für unbeschränkt Steuerpflichtige 11.604 € (Grundtabelle)
23.208 € (Splittingtabelle)
Eingangssteuersatz 14 %
Spitzensteuersatz 42 %
66.761 € (Grundtabelle)
133.522 € (Splittingtabelle)
Solidaritätszuschlag 5,5 % *
Kirchensteuer je nach Bundesland 8 % oder 9 %
Reichensteuer 45 %
ab 277.826 € (Grundtabelle)
ab 555.652 € (Splittingtabelle)
Körperschaftsteuer 15 %
Abgeltungsteuer für Kapitalerträge 25 %

Stand: 01/2024

*Freibetrag: Seit 2021 besteht für den Solidaritätszuschlag bei der Einkommensteuer ein Freibetrag von 18.130 € pro Person und 36.260 € für zusammen Veranlagte

Die Grundtabelle gilt für die Einzelveranlagung (ledig und geschieden). Die Splittingtabelle gilt in der Regel für die Zusammenveranlagung (Ehegatten).

Diese Ausführungen sollen einen Einblick in die Besteuerung des Einkommens aufzeigen. Die Ausführungen sind nicht abschließend.