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Gesellschaftsformen

In Deutschland besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich in verschiedenen Unternehmensstrukturen zu betätigen. Für diese einzelnen Unternehmensstrukturen gelten unterschiedliche Grundlagen. Die Unternehmensstrukturen unterteilen sich wie folgt:

  • I. Einzelunternehmen
  • II. Betriebsstätte
  • III. Kapitalgesellschaften
  • IV. Personengesellschaften

I. Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen bezeichnet man jede selbstständige Tätigkeit, der eine einzelne natürliche Person nachgeht. Dabei haftet der Einzelunternehmer unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Das Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensstruktur, da in der Regel keine speziellen/besonderen Anforderungen vorhanden sind. Der Einzelunternehmer hat sich bei den entsprechenden lokalen Behörden zu registrieren. Ein Eintrag in das Handelsregister ist nur erforderlich, wenn das Einzelunternehmen über einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb verfügt. Bei der Gründung eines Einzelunternehmens ist kein gesetzliches Mindestkapital notwendig. Die Besteuerung des Gewinns erfolgt über die Einkommensteuer.

II. Betriebsstätte

Wird ein ausländisches Unternehmen in Deutschland tätig, ohne ein eigenes Unternehmen zu gründen, liegt grundsätzlich eine Betriebsstätte (Niederlassung) des Hauptunternehmens vor. Der Begriff der Betriebsstätte ist vor allem bei der Feststellung des Besteuerungsrechts bei grenzüberschreitenden Sachverhalten von Bedeutung. Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens in Deutschland dient. Die entsprechenden Gewinne aus der Betriebsstätte in Deutschland unterliegen der deutschen Besteuerung, soweit nicht Ausnahmen nach einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen.

III. Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist eine selbstständige juristische Person. Als häufigste Form der Kapitalgesellschaft in Deutschland tritt die GmbH auf. Kapitalgesellschaften können durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Bei der Gründung wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen. Die Haftung ist auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Das Mindestkapital bei einer GmbH beträgt 25.000 €. Hierbei ist zu beachten, dass Besonderheit bei der Aufbringung des Kapitals bestehen. Die Besteuerung der Gewinne erfolgt grundsätzlich nach dem Körperschaftsteuergesetz.

Weitere Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (sogenannte „kleine GmbH“) oder die Europäische Gesellschaft.

IV. Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammenschließen. Die Personengesellschaft ist eine juristische Person. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft grundsätzlich unbegrenzt. Die Ausnahme ist die Kommanditgesellschaft (KG). Hier unterteilen sich die Gesellschafter in Komplementäre und Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt. Die Kommanditisten haften nur in Höhe der eingetragenen Haftungssumme (Handelsregister).

Die verbreitetste Form der Personengesellschaft ist die GmbH und Co. KG. Hierbei ist der Komplementär (Vollhafter) eine GmbH, die wiederum nur mit ihrem Vermögen haftet. Die Vorzüge dieser Rechtsform bestehen darin, die Vorteile der Personengesellschaft zu nutzen und gleichzeitig eine Haftungsbeschränkung zu erreichen.

Die Besteuerung einer Personengesellschaft erfolgt grundsätzlich nach dem Transparenzsystem. Das bedeutet, dass der Gewinn der Gesellschaft auf der Ebene der Gesellschafter versteuert wird, mit Ausnahme der Gewerbesteuer.

Typische Personengesellschaften sind GbR/BGB-Gesellschaft, offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft.