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Wie wird die Mütterrente besteuert?

Seit dem 1.7.2014 erhalten Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, für die Erziehung jedes Kindes einen zusätzlichen Entgeltpunkt. Dieser führt zu einer entsprechenden Rentenerhöhung. Das ist die sog. Mütterrente. Da Renten zumindest teilweise steuerpflichtig sind, stellt sich die Frage, wie die Mütterrente besteuert wird.

Die Finanzverwaltung ist der Ansicht: Bei der neuen Mütterrente handelt es sich nicht um eine regelmäßige Rentenanpassung. Vielmehr liegt eine außerordentliche Neufestsetzung des Jahresbetrags der Rente vor.

Deshalb wird der steuerfreie Teil der Rente, d. h. der Rentenfreibetrag, neu berechnet, wenn die Mütterrente bezogen wird. Der bisherige steuerfreie Teil der Rente wird um den steuerfreien Teil der Mütterrente gekürzt. Die Mütterrente wird also nicht in vollem Umfang in die Besteuerung mit einbezogen.

Beispiel

Eine Rentnerin bezieht seit 2005 ihre Rente. Der Besteuerungsanteil dieser Rente liegt deshalb bei 50 %. Daher beträgt auch der Besteuerungsanteil der Mütterrente 50 %.