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Minijob-Grenze: Dreimaliges Überschreiten erlaubt

Wird die monatliche 450-Euro-Grenze nur gelegentlich und unvorhergesehen überschritten, bleiben Minijobs versicherungsfrei. Seit 1.1.2015 ist ein Überschreiten des Grenzwertes unter diesen Voraussetzungen sogar bis zu dreimal möglich.

Unvorhersehbares Überschreiten

Ein unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze liegt vor, wenn das Ereignis zu Beginn des maßgebenden Prognosezeitraums nicht bekannt war bzw. sein konnte. Klassische Ereignisse sind hier z. B. die Erkrankung eines anderen Arbeitnehmers und der dadurch erhöhte Arbeitseinsatz eines Minijobbers.

Urlaub ist dagegen vorhersehbar. Er ist planbar und bereits im Prognosezeitraum zu berücksichtigen.

Gelegentliches Überschreiten

Ein gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze ist bis zu 3 Monaten innerhalb eines Jahres möglich. Als Monat gilt der Entgeltabrechnungszeitraum (Kalendermonat). Monate, in denen die monatliche Arbeitsentgeltgrenze von 450 EUR, z. B. aufgrund saisonaler Mehrarbeit, vorhersehbar überschritten wird, werden hierbei nicht berücksichtigt.

Dadurch ist das Überschreiten der Jahresgrenze von 5.400 EUR zulässig.

Generell unvorhersehbare Entgelte

Minijobs, bei denen der Arbeitgeber für die Jahresprognose zur Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts allein die Einhaltung der Jahresgrenze von 5.400 EUR unterstellt, sind von der Regelung des gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreitens ausgenommen. In diesen Fällen kann die Höhe der monatlich zu erwartenden Entgelte nicht eingeschätzt werden. Überschreitungen der monatlichen Entgeltgrenze von 450 EUR sind hierbei zulässig; sie sind aber nicht gelegentlich im Sinne der Ausnahmeregelung. Wird der für 12 Monate zulässige Jahreswert von 5.400 EUR überschritten, führt dies zwangsläufig zur Beendigung der geringfügig entlohnten Beschäftigung.

Maßgebender Jahreszeitraum

Der Jahreszeitraum für die Prüfung des gelegentlichen unvorhersehbaren Überschreitens ist nicht gleichbedeutend mit dem Prognosezeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts. Es handelt sich vielmehr um einen Rückschauzeitraum; dieser wird immer wieder neu vom letzten Tag des zu beurteilenden Beschäftigungsmonats bestimmt.

Generell unschädliche Überschreitungen

Wird die Jahresgrenze von 5.400 EUR nicht überschritten, spielt die Anzahl der unvorhersehbaren Überschreitungen der monatlichen Entgeltgrenze von 450 EUR keine Rolle; diese sind unschädlich.

Dokumentationspflicht

Der Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten ist in den Entgeltunterlagen des Minijobbers für den Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies kann z. B. eine Kopie des Krankenscheins des Arbeitnehmers sein, der wegen Krankheit vertreten wird.