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Pokerspiel: Wann ist die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten?

Wer nicht nur zum Spaß und in der Freizeit mit Freunden pokert, sollte sich nicht über Post vom Finanzamt wundern. Denn die Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können zu gewerblichen Einkünften führen.

Hintergrund

Der Kläger nahm in den Jahren 2005 bis 2007 an insgesamt 91 Pokerturnieren in verschiedenen europäischen Ländern teil. Darüber hinaus spielte er auch bei Cash Games in Spielbanken mit. Das sind Pokerrunden, in die die Teilnehmer einsteigen und die sie gegen Auszahlung etwaiger Gewinne wieder verlassen können.

Das Finanzamt behandelte die Pokergewinne als gewerbliche Einkünfte und unterwarf sie der Einkommen- und Gewerbesteuer. Der Kläger erhob dagegen Klage mit dem Argument, dass es sich um Glücksspiele handelte und die Gewinne deshalb nicht steuerbar waren. 

Entscheidung

Das Finanzgericht folgte der Einschätzung des Finanzamts und wies die Klage ab. Auch die Richter waren der Ansicht, dass der Kläger mit der Teilnahme an den Pokerturnieren und den Cash Games sämtliche Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllte. Die besuchten Turniere stellten keine Glücksspiele dar, denn bei einem Pokerturnier ist nicht das Zufallsmoment, sondern es sind die Geschicklichkeit und die Spielerfahrung ausschlaggebend. Zumindest gilt das für Spieler, deren Fähigkeiten über die eines Durchschnittsspielers hinausgehen, was beim Kläger der Fall war.