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Rechnungsberichtigung: Umsatzsteuer muss nicht zwingend zurückgezahlt werden

Eine Rechnungsberichtigung setzt auch bei einem Dauerschuldverhältnis nicht voraus, dass die bezahlte Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer zurückgezahlt wird. Das gilt zumindest dann, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat.

Hintergrund

Die Klägerin verpachtete ein Grundstück an eine KG. Diese unterhielt dort eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus wurde ein Heimausstattungsmietvertrag abgeschlossen, mit dem sich die Klägerin verpflichtete, der KG die gesamten Einrichtungsgegenstände zum Betrieb der Pflegeeinrichtung zur Verfügung zu stellen. Es wurde eine monatliche Miete zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart, die die Klägerin zunächst an das Finanzamt abführte. Später beantragte sie – unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs –, dass die Vermietung der Einrichtungsgegenstände als steuerfreie Nebenleistung zur Grundstücksüberlassung behandelt wird. Das Finanzamt lehnte die Befreiung ab. Seiner Ansicht nach war die Vermietung des Inventars steuerpflichtig. Darüber hinaus war die Rechnungsberichtigung nicht hinreichend bestimmt und der unberechtigt ausgewiesene Steuerbetrag nicht zurückgezahlt worden.

Entscheidung

Das Finanzgericht gab der Klägerin Recht und der Klage statt. Die Richter werteten die Vermietung des Inventars als umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur steuerfreien Verpachtung des Grundstücks. Die beiden Verträge bildeten in wirtschaftlicher Hinsicht eine Gesamtheit, da die Klägerin der KG ein betriebs- und benutzungsfähiges Pflegeheim zur Verfügung gestellt hatte.

Die Klägerin hatte in dem Heimausstattungsmietvertrag, der als Rechnung gilt, die Umsatzsteuer zwar unrichtig ausgewiesen, dies jedoch durch ein entsprechendes Schreiben an die KG berichtigt und damit auch die Rechnung korrigiert.

Keine Voraussetzung für die Berichtigung der Umsatzsteuer ist, dass der zu Unrecht ausgewiesene Steuerbetrag zurückgezahlt wird. Dafür ergeben sich aus dem Gesetz keine Anhaltspunkte.