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Umsatzsteuer: Umsätze einer Fahrschule sind steuerfrei

Eine gute Nachricht für die Inhaber einer Fahrschule: Ihre Umsätze können steuerfrei sein. Zumindest hat dies das Finanzgericht Baden-Württemberg so entschieden.

Hintergrund

Die Betreiberin einer Fahrschule berechnete auf ihre Umsätze keine Umsatzsteuer und erklärte steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug. Dagegen war das Finanzamt der Ansicht, dass es sich um steuerpflichtige Umsätze handelt. Denn der Fahrschulunterricht ist nicht als steuerbefreiter Unterricht einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung einzustufen.

Entscheidung

Das Finanzgericht entschied zugunsten der Fahrschulinhaberin. Zwar waren die Umsätze der Antragstellerin nicht nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Trotzdem hatten die Richter ernstliche Zweifel an einer Steuerpflicht. Da sich jedoch die Inhaberin nach Auffassung des Gerichts auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen kann, sind ihre Umsätze steuerbefreit.