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Ausscheiden eines Gesellschafters: Wie wirkt sich die Übernahme des Gesellschaftsanteils steuerlich aus?

Scheidet ein Gesellschafter aus, entstehen beim verbleibenden Gesellschafter nur insoweit Anschaffungskosten, als der verbleibende Gesellschafter weitere Mittel für den Erwerb des Gesellschaftsanteils aufwenden muss.

Hintergrund

Die Steuerpflichtigen waren Beteiligte einer Grundstücksgemeinschaft, deren Gegenstand der Erwerb und die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken war. Nachdem einer der beiden Gesellschafter insolvent geworden war, übernahm der andere Partner den Gesellschaftsanteil gegen Zahlung von 50.000 EUR. In Höhe dieses Betrags, zuzüglich in Höhe des “negativen Kapitalkontos” des insolventen Gesellschafters, machte er Abschreibungen als nachträgliche Anschaffungskosten für ein wesentliches Vermietungsobjekt geltend.

Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab.

Entscheidung

Die Klage hatte nur teilweise Erfolg. Denn das Finanzgericht erkannte lediglich 50.000 EUR als nachträgliche Anschaffungskosten dieses Vermietungsobjekts an. Die Übernahme des “negativen Kapitalkontos” stellten jedoch keine Anschaffungskosten dar. Der Begriff des Kapitalkontos setzt eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich voraus. Den Überschusseinkünften und damit auch den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist dieser Begriff fremd. In der Literatur wird lediglich gelegentlich von einem “fiktiven Kapitalkonto” gesprochen, um das Verlustausgleichsverbot auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung übertragen zu können.