Aktuelles

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei Zinszahlungen an Kommanditisten

Die Steuerbefreiung durch das Teileinkünfteverfahren kann anteilig oder vollständig verloren gehen, wenn die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co. KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft bestehen, die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zahlen muss und unter dem Strich nur bescheidene Restgewinne erzielt werden.

Hintergrund

Eine GmbH & Co.KG hatte zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit bei ihren Gesellschaftern Darlehen aufgenommen. Investiert wurde über eine ausländische Tochtergesellschaft in ein Ferienzentrum. Im Jahr 2010 erhielt die GmbH & Co. KG von ihrer Tochtergesellschaft Dividenden in Höhe von 196.851,55 EUR. Die KG beantragte, im Rahmen der Gewinnfeststellung den Kommanditisten die teilweise Befreiung nach dem Teileinkünfteverfahren zu gewähren, und zwar auch, soweit diesen Zinsen für ihre Gesellschafterdarlehen als Gewinnanteil zugerechnet wurden. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab.

Entscheidung

Das Finanzgericht wies die Klage ab und entschied, dass die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nicht in Betracht kam. Die Zinsen erhöhten als Sondervergütungen den Gewinnanteil der Kommanditisten. Nach den Umständen des Einzelfalls waren die Darlehen der Gesellschafter nicht als steuerliches Eigenkapital zu behandeln. Letztlich kam das Teileinkünfteverfahren nicht in Betracht, da es sich bei den Zinseinnahmen nicht um Dividenden handelte.