Wurden für einen Syndikusrechtsanwalt auch für Zeiten vor dem 1.4.2014 einkommensbezogene Pflichtbeiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt, kann er von der Rentenversicherungspflicht befreit werden.
Hintergrund
Eine Juristin war neben ihrer Angestelltentätigkeit in einem Unternehmen daneben selbstständig als Rechtsanwältin tätig. Sie klagte auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für den Zeitraum vor April 2014. Denn in diesem Zeitraum wurden Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt.
Entscheidung
Das Sozialgericht gab der Klage statt. Es begründete die rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht insbesondere verfassungsrechtlich. Würde man diese weitergehende Befreiungsmöglichkeit ablehnen, könnten damit ausschließlich diejenigen Unternehmensjuristen profitieren, deren Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht gesetzeskonform Beiträge an das Versorgungswerk statt zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Für das Gericht war es unerheblich, ob diese Beiträge für die eigentliche Tätigkeit als Syndikus oder für eine daneben ausgeübte selbstständige Tätigkeit als Rechtsanwalt geleistet wurden.