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Wann liegt ein Steuerstundungsmodell vor?

Ein vorgefertigtes Konzept für ein Steuerstundungsmodell liegt vor, wenn der Investor die Geschäftsidee und die Vertragsentwürfe übernimmt und nur noch die Beträge einsetzt.

Hintergrund

Durch den Erwerb zu 100 % fremdfinanzierter, festverzinslicher Wertpapiere in Höhe von x Mio. EUR sollte im ersten Jahr ein Verlust infolge eines Disagio und vorausgezahlter Darlehenszinsen ausgewiesen werden. Nachdem in den folgenden Jahren die gezahlten und die empfangenen Zinsen sich ausglichen, sollte der Investor bei Endfälligkeit ausreichende Bonuszahlungen erhalten, sodass insgesamt positive Einkünfte ausgewiesen würden.

Das Finanzamt erkannte den ausgewiesenen Verlust des Erstjahres nicht an. Denn der Investor hatte ein vorgefertigtes Konzept übernommen, das der Initiator zusammen mit der kreditgebenden Bank einer größeren Zahl anderer Investoren angeboten und mit etlichen umgesetzt hatte.

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, die zur Abwicklung der Investition gegründet worden war, wandte ein, dass kein vorgefertigtes Konzept vorlag, weil die steuerliche Grundidee bekannt war und im Detail Änderungen an den Verträgen vorgenommen wurden.

Entscheidung

Das Finanzgericht wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach hatte der Investor im November 2006 unter Zeitdruck gehandelt und lediglich die mit der Bank abgestimmten Verträge übernehmen können. Verhandelt wurde nur noch über die Höhe der Bankgebühren, die zum Teil an den Initiator weitergeleitet wurden. Auch wurden an demselben Tag mehrere gleichartige Verträge in der Praxis des Initiators abgeschlossen.