Aktuelles

Welche Indizien sprechen für eine Selbstständigkeit und welche dagegen?

Eingliederung in einen Betrieb und Weisungsgebundenheit – dies sind 2 Indizien, die für eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sprechen. Allein der Umstand, dass die entsprechende Person ein eigenes Auto einsetzen muss, begründet keine selbstständige Tätigkeit.

Hintergrund

Eine Frau ist seit dem Jahr 2003 als freie Mitarbeiterin für eine Firma tätig, die Full-Service-Hygienelösungen anbietet. An 4 Tagen in der Woche lieferte sie Handtuchrollen und Fußmatten an die Kunden aus und erledigte Montage, Reparatur und Austausch der Hygienesysteme.

Die Deutsche Rentenversicherung stellte im Jahr 2011 fest, dass die Frau abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig ist. Die Firma bestimmte das Tätigkeitsgebiet, gab Anweisungen, kontrollierte die Arbeit und stellte die benötigten Materialien zur Verfügung. Zudem musste die Frau Kleidung der Firma tragen. Für die Tätigkeit setzte sie ihr eigenes Fahrzeug ein, das jedoch in der von der Firma bestimmten Farbe lackiert sein und das Firmenlogo tragen musste.

Entscheidung

Das Landessozialgericht gab der Rentenversicherung Recht und entschied, dass die Frau in den Betrieb der Firma eingegliedert war. Vor allem war sie gegenüber den Kunden nicht als Selbstständige aufgetreten, sondern als Mitarbeiterin der Firma. Dafür sprach, dass sie täglich Weisungen erhalten, Kleidung mit Logo der Firma getragen und Werbeschilder am Auto angebracht hatte. Die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs stellt für sich gesehen kein unternehmerisches Risiko dar. Eine selbstständige Tätigkeit wird dadurch nicht begründet. Die Frau hatte auch nicht die Möglichkeit, durch mehr Einsatz höhere Gewinne zu erzielen.