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Übergang eines Gesellschaftsanteils: Ist dieser schenkungsteuerpflichtig?

Geht ein Gesellschaftsanteil aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters kraft Gesetzes oder kraft Gesellschaftsvertrag über, kann dieser Übergang Schenkungsteuer auslösen. Ein rechtsgeschäftlicher Erwerb ist jedoch nicht schenkungsteuerpflichtig.

Hintergrund

Ein ausscheidender Gesellschafter übertrug seinen GmbH-Anteil zum Nennwert auf einen Mitgesellschafter. Dazu war er durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag verpflichtet. Für diese Abtretung eines Geschäftsanteils setzte das Finanzamt Schenkungsteuer fest. Nachdem der Einspruch erfolglos geblieben war, erhoben die Gesellschafter deshalb Klage.

Entscheidung

Das Finanzgericht gab den Gesellschaftern recht und reduzierte die Schenkungsteuer auf 0 EUR. Denn für das Ausscheiden des Gesellschafters und den damit verbundenen Übergang des GmbH-Anteils gab es eine rechtsgeschäftliche Grundlage, da der Wechsel des Anteilseigners auf einer zwischen den Gesellschaftern vereinbarten Abtretung des Anteils beruhte.

Schenkungsteuer kann aber nur dann festgesetzt werden, wenn das Ausscheiden des Gesellschafters eine gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Grundlage hat. In diesem Fall stellt der Übergang des Gesellschaftsanteils eine gesetzliche Fiktion einer Schenkung dar. Diese Regelung knüpft weder an den bürgerlich-rechtlichen Begriff einer freigebigen Zuwendung an noch erfordert sie ein subjektives Zuwendungsmerkmal.

Dagegen setzen rechtsgeschäftliche Übertragungen von Gesellschaftsanteilen eine freigebige Zuwendung voraus, die wiederum nach dem Willen des Zuwendenden eine Unentgeltlichkeit der Übertragung erfordert.