Wie genau muss eine Leistungsbeschreibung ausfallen? Mit dieser Frage hat sich das Hessische Finanzgericht beschäftigt und entschieden, dass jedenfalls bei Lieferungen von Modeschmuck, Accessoires und Textilien des Niedrigpreissegments die bloße Angabe einer Gattung, z. B. Armbänder, Ketten, Halsketten, Schal o. Ä., nicht ausreicht.
Hintergrund
Die Klägerin handelte mit Modeschmuck und Accessoires im Niedrigpreissegment. Die Waren wurden jeweils in großen Mengen eingekauft. Der Preis bewegte sich je Artikel im unteren bis mittleren einstelligen EUR-Bereich. In den Jahren 2013 und 2014 machte sie den Vorsteuerabzug aus 10 Rechnungen mehrerer Lieferanten über die Lieferung von Modeschmuck und Accessoires geltend. Die Rechnungen enthielten die folgenden Angaben: Bezeichnung des Artikels (z. B. Handschuhe, Schals, Mützen, Gürtel, Ohrringe, Ketten, Armbänder, Ringe), Netto-Einzelpreis je Artikel, Anzahl der gelieferten Artikel, Netto-Gesamtpreis, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag.
Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug. Seiner Auffassung nach enthielten die Rechnungen eine unzureichende Leistungsbeschreibung.
Entscheidung
Das Finanzgericht gab dem Finanzamt recht und wies die Klage ab. Die bloße Angabe einer Gattung bzw. Warenklasse war im vorliegenden Fall keine handelsübliche Bezeichnung der Leistung. Für die Beurteilung einer ausreichenden Leistungsbeschreibung kam es nicht darauf an, ob Leistungen aus dem Niedrigpreissegment bezogen wurden oder ob es sich um Waren im mittleren und oberen Preissegment handelte. Dass im Handel mit Waren im Niedrigpreissegment grundsätzlich geringere Anforderungen an die Leistungsbeschreibung zu stellen sind und insoweit bloße Gattungsbezeichnungen ausreichen, lässt sich nach Ansicht des Finanzgerichts aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht entnehmen. Maßgebend waren allein die Umstände des Einzelfalls.
Die Richter sahen sich jedenfalls hier nicht in der Lage, die abgerechneten Lieferungen aufgrund der Beschreibung in den Rechnungen eindeutig und mit nur begrenztem Aufwand festzustellen.