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Wer vom Homeoffice zur Toilette geht, ist nicht unfallversichert

Wer im Homeoffice arbeitet und auf dem Weg zur Toilette einen Unfall erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine hieraus resultierende Verletzung gilt deshalb nicht als Arbeitsunfall.

Hintergrund

Der Kläger war mit Einverständnis seines Arbeitgebers während seiner gesamten Arbeitszeit im Homeoffice beschäftigt. Dieses befand sich in einem Büro im Keller seines Hauses, wo regelmäßig Besprechungen mit Kollegen stattfanden. Der Arbeitgeber übernahm zudem die Kosten für die PC-Ausstattung. Auf dem Rückweg von der Toilette stürzte der Kläger auf der Treppe und zog sich dabei eine Fraktur des Fußes zu. Diese führte aufgrund von Komplikationen zu einer 6-monatigen Arbeitsunfähigkeit. Der Kläger machte den Sturz als Arbeitsunfall geltend.

Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Sozialgericht lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Zwar ist der Gang zur Toilette im Betrieb nach geltender Rechtslage unfallversichert. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn wie im vorliegenden

Fall der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet. Denn dort hat der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Ausgestaltung und Sicherheit der Einrichtung. Das Homeoffice war auch nicht als Teil der Betriebsstätte des Arbeitgebers anzusehen. Damit galt hierfür auch nicht der Unfallversicherungsschutz.