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Was passiert mit größeren Erhaltungsaufwendungen nach Wegfall des Nießbrauchs?

Darf der Erbe Erhaltungsaufwendungen, die der Erblasser getragen und auf mehrere Jahre verteilt hatte, bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat da so seine Zweifel.

Hintergrund

Der Steuerpflichtige hatte von seiner Mutter im Jahr 2010 ein vermietetes Objekt unentgeltlich erworben. Dabei hatte sich die Mutter ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht vorbehalten. Als Nießbraucherin hatte sie größere Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt. Dieser Verteilungszeitraum war im Todeszeitpunkt noch nicht abgelaufen. Der Steuerpflichtige wollte die auf mehrere Jahre verteilten größeren Erhaltungsaufwendungen seiner Mutter bis zum Ablauf des Verteilungszeitraums als Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, was das Finanzamt jedoch ablehnte.

Entscheidung

Das Finanzgericht gewährte dem Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung. Zum einen hielt es die Rechtsfrage, ob eine Fortsetzung der Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand durch den Erben möglich ist, für nicht endgültig geklärt. Zum anderen sah es ausreichende ernstliche Zweifel.

Die Richter halten eine besondere Regelung für erforderlich, damit der Übergang der nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen auf den Erben ermöglicht wird. Die derzeitige gesetzliche Regelung regelt aber nur den Fall der Veräußerung, der Einbringung in ein Betriebsvermögen sowie die Beendigung der Nutzung zur Einkunftserzielung während des Verteilungszeitraums, nicht aber den Eintritt des Erbfalls vor Ablauf des Verteilungszeitraums. Ob es andere Vorschriften gibt, die hierfür als Rechtsgrundlage gesehen werden können, hielt das Finanzgericht für zweifelhaft.